Seit dem 1. April 2024 ist in Deutschland das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Die Teillegalisierung hat den Umgang mit Cannabis grundlegend verändert, doch die konkreten Regelungen sind vielen Verbrauchern nach wie vor unklar. Insbesondere in Sachsen gibt es einige Besonderheiten bei der Umsetzung und Durchsetzung, die es zu beachten gilt. Dieser Ratgeber gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage.

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) im Überblick

Das KCanG trat am 1. April 2024 in zwei Stufen in Kraft. Die erste Stufe umfasste die Entkriminalisierung des Besitzes und den privaten Eigenanbau. Die zweite Stufe, die seit dem 1. Juli 2024 gilt, regelt den gemeinschaftlichen Anbau in Cannabis Social Clubs (Anbauvereinigungen).

Das Gesetz verfolgt mehrere Ziele: den Gesundheitsschutz durch kontrollierte Qualität zu verbessern, den Schwarzmarkt einzudämmen und den Jugendschutz zu stärken. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine vollständige Legalisierung, sondern um eine kontrollierte Freigabe mit klaren Grenzen.

Was ist erlaubt? Die wichtigsten Regelungen

Besitz von Cannabis

Seit April 2024 gelten folgende Besitzgrenzen für Personen ab 18 Jahren:

  • Im öffentlichen Raum: Bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum
  • Im privaten Bereich (eigene Wohnung): Bis zu 50 Gramm Cannabis
  • Bei Überschreitung dieser Mengen drohen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen

Wichtig: Diese Mengen beziehen sich auf getrocknete Cannabisblüten. Für andere Darreichungsformen gelten entsprechende Umrechnungsfaktoren.

Privater Eigenanbau

Der private Anbau von Cannabis ist unter folgenden Bedingungen gestattet:

  • Maximal drei weibliche, blühende Pflanzen gleichzeitig pro volljähriger Person
  • Anbau ausschließlich in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück
  • Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden
  • Der Anbau darf nicht von außen einsehbar sein
  • Ernteüberschüsse über die erlaubten 50 Gramm müssen unverzüglich vernichtet werden

Cannabis Social Clubs (Anbauvereinigungen)

Seit dem 1. Juli 2024 können sich Bürger in Cannabis Social Clubs zusammenschließen. Die wichtigsten Rahmenbedingungen:

  • Maximal 500 Mitglieder pro Club
  • Abgabe von maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat an jedes Mitglied
  • Für 18- bis 21-Jährige: Maximal 30 Gramm pro Monat, THC-Obergrenze von 10 Prozent
  • Weitergabe von maximal 7 Samen oder 5 Stecklingen pro Mitglied und Monat für den privaten Eigenanbau
  • Kein Konsum auf dem Vereinsgelände
  • Kein Alkohol und kein Tabak auf dem Vereinsgelände
  • Keine Werbung
  • Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportanlagen
  • Behördliche Genehmigung erforderlich

Konsum in der Öffentlichkeit

Der Konsum von Cannabis ist grundsätzlich erlaubt, jedoch mit wichtigen Einschränkungen:

Verbotszonen für den Konsum:

  • In Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
  • Im Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätze und Jugendeinrichtungen
  • In unmittelbarer Nähe zu Cannabis Social Clubs (Sichtweite)
  • Auf Sportanlagen und in öffentlichen Gebäuden

Diese Einschränkungen gelten unabhängig von der Konsumform, also sowohl für das Rauchen als auch für Verdampfen.

Was ist weiterhin verboten?

Trotz der Teillegalisierung bleiben zahlreiche Handlungen strafbar oder ordnungswidrig:

Strafbare Handlungen

  • Verkauf und Weitergabe von Cannabis außerhalb der erlaubten Strukturen (CSCs)
  • Besitz von mehr als 25 Gramm in der Öffentlichkeit (je nach Menge Ordnungswidrigkeit oder Straftat)
  • Besitz von mehr als 50 Gramm im privaten Bereich
  • Anbau von mehr als drei Pflanzen im privaten Umfeld
  • Abgabe an Minderjährige – dies wird besonders streng geahndet
  • Einfuhr und Ausfuhr von Cannabis, auch innerhalb der EU

Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Nicht jeder Verstoß gegen das KCanG ist gleich eine Straftat. Viele Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Die Bußgelder staffeln sich dabei je nach Art und Schwere des Verstoßes:

  • Konsum in Verbotszonen: Bußgeld bis zu 500 Euro
  • Besitz von mehr als 25 Gramm, aber weniger als 30 Gramm in der Öffentlichkeit: Bußgeld bis zu 500 Euro
  • Besitz von mehr als 50 Gramm, aber weniger als 60 Gramm zu Hause: Bußgeld bis zu 500 Euro
  • Anbau ohne ausreichende Sicherung gegen Zugriff durch Minderjährige: Bußgeld bis zu 500 Euro
  • Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten: Bußgeld bis zu 500 Euro

Bei Wiederholungstätern können die Bußgelder deutlich höher ausfallen. Die Behörden haben einen Ermessensspielraum und können bei wiederholten Verstößen Bußgelder bis in den vierstelligen Bereich verhängen. Zudem kann bei systematischen oder schwerwiegenden Verstößen eine Ordnungswidrigkeit in ein Strafverfahren übergehen.

Was gilt speziell in Sachsen?

Die Umsetzung des KCanG obliegt den Bundesländern, und Sachsen hat bei der Durchsetzung einige eigene Akzente gesetzt.

Zuständige Behörden

In Sachsen ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie für die Genehmigung und Überwachung von Cannabis Social Clubs zuständig. Die Antragsverfahren haben sich seit der Einführung eingespielt, können jedoch je nach Auslastung mehrere Wochen bis Monate dauern.

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die kommunalen Ordnungsbehörden und die sächsische Polizei zuständig. In Leipzig übernimmt das Ordnungsamt die Ahndung von Verstößen gegen Konsumverbotszonen.

Kontrollen und Durchsetzung in Sachsen

Der Freistaat Sachsen gilt bundesweit als eines der Bundesländer mit einer eher strengen Durchsetzungspraxis. Die sächsische Polizei hat insbesondere in den ersten Monaten nach der Legalisierung vermehrt Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung von Besitzobergrenzen und Konsumverbotszonen durchgeführt. Im Verlauf von 2025 hat sich die Kontrollpraxis zwar normalisiert, liegt aber weiterhin über dem Bundesdurchschnitt.

Konkret bedeutet das für Verbraucher in Sachsen:

  • Regelmäßige Kontrollen in Innenstädten, an Bahnhöfen und in Parks, insbesondere bei Großveranstaltungen
  • Konsequente Ahndung von Verstößen gegen Konsumverbotszonen, auch bei Ersttätern
  • Genaue Prüfung der mitgeführten Mengen, insbesondere bei Verkehrskontrollen
  • Sorgfältige Überwachung der Cannabis Social Clubs durch das Landesamt

Die sächsische Landesregierung hat wiederholt betont, dass sie die bundesgesetzlichen Regelungen zwar umsetzt, einer weitergehenden Liberalisierung jedoch kritisch gegenübersteht. Dies spiegelt sich in der vergleichsweise strengen Durchsetzungspraxis wider.

Kommunale Regelungen in Leipzig

Die Stadt Leipzig hat von ihrer Möglichkeit, ergänzende kommunale Regelungen zu erlassen, bislang nur zurückhaltend Gebrauch gemacht. Es gelten die bundesgesetzlichen Verbotszonen. In einigen Parks und öffentlichen Grünanlagen, etwa im Clara-Zetkin-Park und im Rosental, hat die Stadtverwaltung auf die geltenden Regelungen durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.

Die Leipziger Ordnungsbehörden setzen den Jugendschutz besonders konsequent durch. In der Nähe von Schulen und Spielplätzen wird die 100-Meter-Konsumverbotszone aktiv kontrolliert. Berichten zufolge wurden in Leipzig im Laufe des Jahres 2025 mehrere hundert Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen Konsumverbotszonen eingeleitet.

Besonderheiten bei Cannabis Social Clubs in Sachsen

Für CSCs in Sachsen gelten neben den bundesweiten Regelungen folgende Besonderheiten in der Verwaltungspraxis:

  • Das Landesamt prüft Anträge besonders gründlich und verlangt detaillierte Nachweise zum Jugendschutzkonzept
  • Die 200-Meter-Abstandsregelung zu Schulen, Spielplätzen und Sportanlagen wird in Sachsen strikt angewendet und bei Zweifeln im Einzelfall nachgemessen
  • Regelmäßige, teils unangekündigte Kontrollen der genehmigten Clubs durch das Landesamt
  • Dokumentationspflichten werden streng überprüft

Cannabis im Straßenverkehr

Ein besonders wichtiges Thema bleibt der Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr. Seit der Reform gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum als Ordnungswidrigkeitsschwelle. Dies entspricht in etwa dem 0,5-Promille-Grenzwert für Alkohol.

Folgende Regeln sind zu beachten:

  • Absolutes Mischverbot: Die Kombination von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr ist streng verboten
  • Fahranfänger: Für Personen unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt ein vollständiges Cannabisverbot beim Fahren (Nulltoleranz)
  • Bei Überschreitung des Grenzwerts drohen 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot beim ersten Verstoß
  • Beim zweiten Verstoß: 1.000 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot
  • Beim dritten Verstoß: 1.500 Euro Bußgeld und drei Monate Fahrverbot
  • Bei Verursachung eines Unfalls unter THC-Einfluss drohen strafrechtliche Konsequenzen

Die Empfehlung lautet klar: Konsumieren Sie kein Cannabis, wenn Sie planen, ein Fahrzeug zu führen. THC kann je nach Konsumhäufigkeit noch Stunden bis Tage nach dem Konsum im Blut nachweisbar sein. Insbesondere in Sachsen wird bei Verkehrskontrollen konsequent auf THC getestet.

Strafregister und Altfälle

Mit Inkrafttreten des KCanG wurden zahlreiche Altfälle, die nach den neuen Regelungen nicht mehr strafbar sind, aus dem Bundeszentralregister gelöscht. Wenn Sie in der Vergangenheit wegen Cannabisbesitzes in Mengen verurteilt wurden, die heute legal wären, können Sie eine Überprüfung beantragen. In vielen Fällen erfolgte die Löschung bereits automatisch.

In Sachsen haben die Staatsanwaltschaften Dresden, Leipzig und Chemnitz nach eigenen Angaben mehrere tausend Altverfahren überprüft und einen erheblichen Teil davon eingestellt oder die Löschung der Einträge veranlasst.

Ausblick: Evaluation des KCanG

Die Bundesregierung hat eine umfassende Evaluation des Konsumcannabisgesetzes angekündigt. Diese Evaluation sollte im April 2026 beginnen und bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Dabei werden unter anderem die Auswirkungen auf den Schwarzmarkt, den Jugendschutz, die Kriminalitätsentwicklung und das Gesundheitswesen untersucht.

Je nach Ergebnis der Evaluation könnten weitere Anpassungen folgen. Im Raum steht insbesondere:

  • Die mögliche Einführung von lizenzierten Fachgeschäften (Modellprojekte in ausgewählten Regionen)
  • Anpassungen der Besitz- und Anbaumengen
  • Änderungen bei den Regelungen für Cannabis Social Clubs
  • Verschärfungen oder Lockerungen je nach den Ergebnissen der Evaluation

Der Freistaat Sachsen hat sich in der Vergangenheit für strengere Regelungen ausgesprochen und wird die Evaluationsergebnisse voraussichtlich nutzen, um eine konservativere Position in den Bundesrat einzubringen.

Empfehlung

Cannabis Recht Deutschland – Aktueller Rechtsratgeber

Fundierter Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen nach dem KCanG: Besitzgrenzen, Eigenanbau, Cannabis Social Clubs und Verkehrsrecht. Wichtige Lektüre für alle, die sich rechtssicher im neuen Rahmen bewegen möchten.

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Fazit: Informiert bleiben und Regeln einhalten

Die Cannabis-Teillegalisierung bietet Verbrauchern in Sachsen und Leipzig neue Freiheiten, die jedoch an klare Regeln geknüpft sind. Wer sich an die geltenden Besitzobergrenzen hält, die Konsumverbotszonen respektiert und den Jugendschutz beachtet, bewegt sich auf der sicheren Seite.

Besonders in Sachsen empfiehlt es sich, die Regelungen genau zu kennen und einzuhalten, da die Durchsetzungspraxis hier strenger ausfällt als in manchen anderen Bundesländern. Da sich die Rechtslage im Zuge der laufenden Evaluation weiterentwickeln kann, sollten Sie sich regelmäßig über Änderungen informieren.

Bei konkreten Rechtsfragen sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden. Allgemeine Informationen zu Cannabis Social Clubs in Leipzig finden Sie in unserem ausführlichen CSC-Ratgeber.